ÜL-Aufwands-Entschädigung
| Lizenzart | Lohn-Erklärung | Resultierender-Lohn: Stand 2025 |
| Jugendleitercard/ Sportassistent | Mindestlohn -5 € | 8 € |
| Ohne Lizenz (Haupttrainer) | Mindestlohn -2 € | 11 € |
| DOSB-Lizenz C | Mindestlohn +0 € | 13 € |
| DOSB-Lizenz B | Mindestlohn +2 € | 15 € |
| DOSB-Lizenz A | Mindestlohn +4 € | 17 € |
*Außerhalb der Regelungen kann der Vorstand angemessene, bzw. marktübliche Pauschalen oder Entschädigungen festlegen.
Mindestlohn: Der aktuelle gültige Mindestlohn, auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Beispiel: Mindestlohn bei 12,41€ → 13€ Stundenlohn, je 60 min.
Abrechnungsintervall: Jede volle Viertelstunde eines Trainings/ einer Sportstunde kann abgerechnet werden. Vor- und Nachbereitung zur Sportstunde werden nicht vergütet.
Aktuelle Lizenz: Die Aktualisierung bzw. Aufrechterhaltung der Lizenz obliegt in der Aufgabe eines jeden selbst. Eine Verlängerung der Gültigkeit der Lizenz ist dem Vorstand schriftlich via E-Mail an „abrechnung@tsv-arpke.de“ mitzuteilen.
Wenn dies nicht geschieht, wird der Stundensatz entsprechend auf bspw. „ohne Lizenz“ herabgestuft, wenn der Trainer ein Haupttrainer ist.
Kostenübernahme: Die Kosten für Aus- und Weiterbildungen zum Erlangen oder Verlängern der jeweiligen Lizenz/ Qualifikationen können in der Regel vom Verein übernommen werden. Hierzu ist eine schriftlicher Antrag via E-Mail an „vorstand@tsv-arpke.de“ zu schicken.
