Trainer

ÜL-Aufwands-Entschädigung

 

Lizenzart Lohn-Erklärung Resultierender-Lohn: Stand 2025
Jugendleitercard/ Sportassistent Mindestlohn -5 € 8 €
Ohne Lizenz (Haupttrainer) Mindestlohn -2 € 11 €
DOSB-Lizenz C Mindestlohn +0 € 13 €
DOSB-Lizenz B Mindestlohn +2 € 15 €
DOSB-Lizenz A Mindestlohn +4 € 17 €

*Außerhalb der Regelungen kann der Vorstand angemessene, bzw. marktübliche Pauschalen oder Entschädigungen festlegen.

Mindestlohn: Der aktuelle gültige Mindestlohn, auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Beispiel: Mindestlohn bei 12,41€ → 13€ Stundenlohn, je 60 min.

Abrechnungsintervall: Jede volle Viertelstunde eines Trainings/ einer Sportstunde kann abgerechnet werden. Vor- und Nachbereitung zur Sportstunde werden nicht vergütet.

Aktuelle Lizenz: Die Aktualisierung bzw. Aufrechterhaltung der Lizenz obliegt in der Aufgabe eines jeden selbst. Eine Verlängerung der Gültigkeit der Lizenz ist dem Vorstand schriftlich via E-Mail an „abrechnung@tsv-arpke.de“ mitzuteilen.
Wenn dies nicht geschieht, wird der Stundensatz entsprechend auf bspw. „ohne Lizenz“ herabgestuft, wenn der Trainer ein Haupttrainer ist.

Kostenübernahme: Die Kosten für Aus- und Weiterbildungen zum Erlangen oder Verlängern der jeweiligen Lizenz/ Qualifikationen können in der Regel vom Verein übernommen werden. Hierzu ist eine schriftlicher Antrag via E-Mail an „vorstand@tsv-arpke.de“ zu schicken.